Kurznachrichten

Die Beanstandung der Wahl von Dr. Klicki zum Ersten Beigeordneten durch die Alternativen Liste wurde bestätigt!

Die AL-Fraktion hatte am 12.12.2019 den Bürgermeister und die Kommunalaufsicht aufgefordert, die Wahl von Dr. Klicki nach § 54 (2) Gemeindeordnung NRW zu beanstanden, weil diese Wahl gegen geltendes Recht verstößt. Einen Tag später hatte sich dann auch die SPD unserer Rechtsauffassung angeschlossen. Daraufhin hat der Bürgermeister ein Rechtsgutachten zu diesem Vorgang eingeholt, dessen Ergebnis nun vorliegt: Der Gutachter kommt zu dem ganz eindeutigen Schluss, dass die Wahl geltendes Landesrecht weiter lesen