Falschinformationen und Peinlichkeiten – scheinbar ohne Ende

Wahlkampferöffnung statt sachlicher Betrachtung

Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald

Leider ebbt die Diskussion nach dem Rückzug der Bewerbung von Dr. Klicki nicht ab. Schade! In der öffentlichen und veröffentlichen Darstellung schleichen sich dabei immer wieder gezielt Falschdarstellungen ein.  In der lokalen Diskussion findet man immer wieder den Begriff „Volljurist“.  In Deutschland spricht man von einem Volljuristen, wenn er beide juristischen Staatsexamen bestanden hat. Das zweite Staatsexamen muss Herr Klicki noch ablegen!

Weiterhin findet sich immer in der Presse und in anderen Veröffentlichungen die Formulierung vom „gewählten Beigeordneten“. Auch diese Formulierung ist sachlich falsch. Herr Klicki war ein durch Wahl nominierter Kandidat. Es hätte in jedem Fall eine Rechtsprüfung durch die Kommunalaufsicht erfolgen müssen. Und die angestrebte Position als Beamter erhält ein Bewerber erst, durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde. Diese Aushändigung hat es nie gegeben und insofern war Herr Klicki nicht eine Sekunde Beigeordneter der Stadt Radevormwald. Die Behauptung Herr Klicki sei in einem demokratischen Verfahren gewählt worden, dient auch nur der Verwirrung! Die Wahl war demokratisch, nur war sie nicht rechtsstaatlich, weil der Kandidat nicht die vom Gesetz geforderte Eignung mitbrachte!

Ebenso falsch ist es auch, immer wieder aufs Neue zu behaupten, die Zweifel an der Befähigung seien erst nach der Wahl entstanden. Die AL hat den Antrag der SPD auf Verschiebung der Wahl mit den Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bewerbung unterstützt! Der Antrag der SPD war zwar im Ursprung anders begründet, aber CDU, FDP, mehrheitlich die UWG, RUA und Pro Deutschland waren sich ihrer Sache so sicher, dass man geglaubt hatte, durch Mehrheitsbeschluss die Bedenken „wegstimmen“ und die gesetzlichen Anforderungen überstimmen zu können. So hat das CDU-Stadtratsmitglied Dejan Vujinovic (CDU) der AL-Fraktion in der Ratssitzung am 10.12.19 entgegengehalten, dass die Rechtskommentare zum § 71 Absatz 3 der GO aussagen würden, dass an der Rechtmäßigkeit der Bewerbung nicht zu zweifeln wäre. Dieser Aussage haben wir in der Sitzung keinen Glauben geschenkt und heute wissen wir, dass auch diese Behauptung falsch war! Aber diese in der Ratssitzung vorgebrachte Behauptung zeigt aber auch, dass sich die CDU sehr wohl vor der Wahl mit dem Qualifikationsprofil beschäftigt hat und sich der kritischen Situation bewusst war. Sie  nicht so überrascht, wie sie es heute immer wieder behauptet.

In der Öffentlichkeit wird weiterhin der Eindruck erweckt, der Bürgermeister hätte auf „Zuruf“ zweier Fraktionen, erst dann mit der Rechtsprüfung begonnen. So argumentierte auch der erste stellvertretende Bürgermeister Herr Krapp in der Ratssitzung am 21.01.20. Es handelte sich keinesfalls um einen „parteipolitischen Freundschaftsdienst“, sondern AL und einen Tag später SPD haben ein förmliches Verfahren nach § 54 Abs. 2 GO NRW angestoßen. Wir haben den Bürgermeister aufgefordert, gemäß der Vorschrift des § 54 die Wahlentscheidung zu bestanden. Rechtliche Spielräume gab es für den Bürgermeister in dieser Situation kaum. Und wenn wir heute erleben müssen, wie das Ansehen der hinzugezogenen Rechtsanwaltskanzlei herabgesetzt wird, war es eine  weise Entscheidung des Bürgermeisters, über die Eignung des Kandidaten nicht selbst zu entscheiden.
Wir hatten schon in der Dezemberratssitzung darauf hingewiesen, dass die Kommunalaufsicht dem Bürgermeister und der Verwaltung empfiehlt, im Vorfeld der Entscheidung Zurückhaltung zu üben, weil alles andere als politische Einflussnahme verstanden werden könnte. Deshalb ist es falsch, immer wieder neu zu behaupten, die Verwaltung hätte die Eignung der Kandidaten prüfen müssen. Wer nun sieht, mit welchen Argumenten das Gutachten der renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Zweifel gezogen wird, muss sich doch fragen, was wäre eigentlich geschehen, wenn der „Nichtjurist“ Mans die Eignung des Kandidaten vor der Wahlentscheidung in Zweifel gezogen hätte??? Alle Ratsmitglieder sollten sich endlich an den Gedanken gewöhnen, dass sie selbst Verantwortung für ihre Entscheidungen tragen!

In der Sitzung des Rates vom 21.Jan.2020 haben wir dann aus dem Munde des Bürgermeisters erfahren müssen, dass es zwischen der Entscheidung des Bürgermeisters, die Wahl zu beanstanden und dem Termin der Ratssitzung am 21.01. zahlreiche Gespräche auch mit dem Landrat in der Weise gegeben hat, dass überlegt wurde, Herrn Klicki als Angestellter auf einer noch neu zu schaffenden Stelle zu beschäftigen. Eine solche „Lösung“ hätte allerdings der Zustimmung des Rates bedurft! Für uns ist das ein überaus peinlicher Vorgang, sowohl für die Stadt als auch für den Bewerber. Der Stadt liegt derzeit ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt vor. Die Lösung dieses Problems wird in erheblichen Grundsteuererhöhungen und damit einer deutlichen Mehrbelastung aller Bürger liegen. In dieser Situation soll eine hochdotierte Stelle, für die sachlich keine zwingende Notwendigkeit besteht und die zu erheblichen Mehrkosten geführt hätte, aus „Mitleid“ geschaffen werden. Wir waren doch sehr überrascht, dass gerade die FDP-Fraktion, die sonst die Haushaltsdisziplin im Auge hat, genau diesen Weg im Rat forderte! Gut nur, dass wohl die SPD dieser Versuchung widerstanden hat!
Aus der Sicht des Bewerbers zielt dieser Vorschlag ebenfalls in die falsche Richtung. Gerade wenn man Herrn Klicki nicht beschädigen will, hätten ihm die Parteifreunde dringend von einem solchen Angebot abraten müssen. Herr Klicki hat ein sehr gutes erstes Staatsexamen abgelegt, hat zwischenzeitlich promoviert und wenn er auch ein gutes zweites Examen ablegt, stehen im viele Türen offen! Sich dann als „parteipolitischer Versorgungsfall“ behandeln zu lassen, untergräbt seine tatsächlichen Qualifikationen und beruflichen Chancen! Schade, dass er so schlecht beraten wird!

Worum geht es also bei der öffentlichen Kampagne der CDU? Warum entzogen mehrere CDU-Ratsmitglieder in der Ratssitzung dem Bürgermeister demonstrativ das Vertrauen? Wir haben in dieser Ratssitzung die Eröffnung des Bürgermeisterwahlkampfes 2020 erlebt. Scheinbar glaubt die CDU über den „Fall Klicki“ das Ansehen des Bürgermeisters herabsetzen zu können! Herr Klicki muss nun als Wahlkampfmunition herhalten. Das zeugt nicht davon, dass die CDU selbst pfleglich mit einem „junge(n), politisch engagierte(n) …Mann“1) umgeht. Das Wahlkampfgetöse ist ihr wichtiger, als der Schutz des Ansehens des Kandidaten! Schade, dass dabei auch der Landtagsabgeordnete Jens Nettekovven sich vor diesen Karren spant. 1)

Aber eine weitere Peinlichkeit wurde dem Rat und der Stadt erspart. CDU und FDP wollten eine Neuausschreibung mit dem Argument verhindern, dass zunächst über das Bewerbungsprofil nachgedacht werden müsste. Dazu gibt es sachlich aber gar keinen Anlass. Das ausgeschriebene Profil konkretisiert die Vorgaben des Gesetzes. Dabei sind die Anforderungen eher zurückhaltend formuliert. So werden zum Beispiel betriebs- und finanzwirtschaftliche Kenntnisse aber kein abgeschlossenes betriebs- und finanzwirtschaftliches Studium gefordert. Wenn alle Parteien mit dem Amt des Ersten Beigeordneten und Kämmerers respektvoll umgehen wollen, darf es nicht sein, nach der Methode vorzugehen: Wenn der Kandidat nicht dem Profil entspricht, passen wir das Profil dem Kandidaten an. Eine solches Verfahren widerspricht auch den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb sind wir sehr froh, dass der AL-Antrag auf eine sofortige Neuausschreibung der Stelle von der Mehrheit des Rates unterstützt wurde.

Wir sind der Auffassung, dass es viele Probleme in Radevormwald zu lösen gilt. Eine ständig rückwärtsgewandte Diskussion mit immer wieder neu belebten falschen Behauptungen sollten wir uns nicht weiter leisten!

 

1) Jens Nettekoven in seinem Beitrag auf: https://www.nettekoven.nrw/2020/01/21/umgang-mit-gewaehltem-beigeordneten-klicki-wirft-kein-gutes-licht-auf-Radevormwald/

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