Die AL-Fraktion hatte am 12.12.2019 den Bürgermeister und die Kommunalaufsicht aufgefordert, die Wahl von Dr. Klicki nach § 54 (2) Gemeindeordnung NRW zu beanstanden, weil diese Wahl gegen geltendes Recht verstößt. Einen Tag später hatte sich dann auch die SPD unserer Rechtsauffassung angeschlossen. Daraufhin hat der Bürgermeister ein Rechtsgutachten zu diesem Vorgang eingeholt, dessen Ergebnis nun vorliegt:
Der Gutachter kommt zu dem ganz eindeutigen Schluss, dass die Wahl geltendes Landesrecht verletzt. Der Bürgermeister hat daraufhin die Wahl beanstandet!
In dem zwölfseitigen Gutachten gibt die beauftragte Kanzlei der AL in allen Kritikpunkten recht. Der Bewerber besitzt weder die geforderte Erfahrung noch die in der Stellenbeschreibung genannten Hauptqualifikationen in Form der geforderten betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnisse. Ebenso fehlt es ihm an der notwendigen Führungserfahrung. Ja selbst die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen werden vom Gutachter zum Zeitpunkt der Wahl als nicht hinreichend gegeben angesehen. Die von Herrn Dr. Klicki in einer Stellungnahme dargestellte Aufgaben als Fraktionsvorsitzender und damit „Vorgesetzter von 2 Teilzeitkräften im Fraktionsbüro“ können als hinreichende Erfahrung für die Aufgaben des höchsten Beamten innerhalb der Stadt nicht anerkannt werden. Ähnliches gilt für die wissenschaftlichen Tätigkeiten und die Praxiseinsätze während seiner Ausbildungszeit als Referendar in der 2. Ausbildungsphase.
Wie geht es nun weiter? Die Wahlbeanstandung des Bürgermeisters hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Herr Dr. Klicki seine Ernennungsurkunde nicht erhalten kann. Der Rat muss in seiner Sitzung am 21. Jan. darüber entscheiden, ob er an der Wahl festhält oder sich der Rechtsauffassung des Gutachters anschließt. Würde der Rat seine Wahlentscheidung erneut bestätigen, muss als nächstes die Kommunalaufsicht über die Rechtsgültigkeit der Wahl entscheiden.
Wir hoffen, dass die Mehrheit des Rates nun schnellstmöglich zu sachorientierten Politik zurückfindet. Die Stellungnahme ist so eindeutig, dass es für die Stadt überaus schädlich wäre, wenn der Rat mehrheitlich auf eine andere Wertung durch die Kommunalaufsicht hoffen würde. Es wird schon jetzt schwierig, dieses wichtige Amt bis zum 01. April 2020 zu besetzen, deshalb sollte die Neuausschreibung nicht um einen Tag hinausgezögert werden!
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