Leider haben sich in die Berichterstattung von Herrn Gilsbach am 07. Jan. 20 etliche Fehler eingeschlichen. Die SPD hatte die Absetzung des Tagesordnungspunktes „Wahl des Ersten Beigeordneten“ eingebracht und damit begründet, dass ein weiterer Kandidat seine Kandidatur zurückgezogen habe. Die AL-Fraktion war es, die diesen Antrag unterstützt hatte mit der Begründung, dass erhebliche rechtliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Bewerbung von Herrn Dr. Klicki bestehen! Wir hatten schon 10 Tage zuvor die Kommunalaufsicht in diesem und im Falle eines weiteren Bewerbers kontaktiert. Die Kommunalaufsicht hat dabei darauf hingewiesen, dass sie kein Vorprüfungsrecht besitzt, aber verpflichtet ist, die Entscheidung zu prüfen.
Dem Rat und seinen Gremien kommt danach die Aufgabe zu, die Zulässigkeit der Bewerbungen zu prüfen! Dieser Aufgabe hat der Rat aufgrund eines Missverständnisses über die Rolle der Verwaltung nicht wirklich wahrgenommen. Die AL-Fraktion hat schon am Tag der Wahl gegenüber dem Bürgermeister erklärt, dass wir ihn auffordern würden, die Wahl zu beanstanden. Dieses Schreiben ist dem Bürgermeister am 12.12.19 zugegangen. Einen Tag später, hat sich die SPD unserer Rechtsauffassung angeschlossen. Insofern sieht sich vor allem die AL-Fraktion in ihrem Handeln bestätigt und nicht nur die SPD wie Herr Gilsbach dies nun darzustellen versucht.
Obgleich der Redakteur die Fakten in Form des Gutachtens im Detail kennt, versucht er in seinem Kommentar „Eine Personalie als Zankapfel“ aus Weiß Schwarz zu machen. Er zweifelt an, ob zukünftige potentielle Bewerber „ihre Hand auf die heiße Herdplatte Radevormwald legen“ wollten. Radevormwald ist aber keine heiße Herdplatte! Wer immer sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben will, ist zunächst selbst aufgefordert zu prüfen, ob sein Profil zu dem ausgeschriebenen Profil passt! Auch kann es nicht verwundern, dass anschließend die Bewerbung auf die geforderten Qualitätskriterien überprüft wird. Alles völlig normal. Nicht normal war allerdings, dass sich die Mehrheit des Rates sich wenig Gedanken über das Anforderungsprofil gemacht hatte und nun die Schuld der Verwaltung zuschieben will.
Noch abenteuerlicher wird dann die Schlussfolgerung von Herrn Gilsbach, die er aus der zuvor getroffenen Feststellung zieht: „Wer immer sich dann bewirbt, es werden voraussichtlich keine Spitzenkräfte sein.“ Zunächst handelt es sich um bloße Spekulation, gleichzeitig wird aber unterstellt, dass der derzeitige Bewerber eine Spitzenkraft ist. Und das ist er eben nicht!
Mit seiner Doktorarbeit hat Herr Klicki nachgewiesen, dass er wissenschaftlich arbeiten kann und dabei auch die Fähigkeit besitzt, eigenständige, neue Gedanken einzubringen. Der Gesetzgeber fordert aber – und wir finden völlig zu Recht – eine Qualifikation, die nicht an der Universität erworben werden kann: Berufs- und Führungserfahrung. Darüber kann er als Berufsanfänger naturgemäß nicht verfügen, was ihn aber auch nicht abwertet!
Aber leider geht nicht nur Herr Gilsbach mit den Fakten leichtwertig um, sondern auch die CDU. Es ist schlicht falsch, wenn der Fraktionsvorsitzende Dietmar Busch davon spricht, dass die Stellungnahme von Dr. Klicki nicht gewürdigt worden sei. Die Gutachter gehen mehrfach auf die von Herrn Klicki angeführten Argumente ein und bewerten sie alle ausnahmslos als nicht hinreichend relevant!
Schlimmer noch ist es aber, dass die CDU davon spricht, es handele sich um „ein parteipolitisches Gezerre“. Nein umgekehrt wird ein Schuh daraus. Das Rechtsgutachten holt die fehlende Prüfung der Eignung des Bewerbers nach. Dass die CDU glaubt, einen jungen – vielleicht auch vielversprechenden Jungpolitiker um jeden Preis in ein Spitzenamt der Kommune hieven zu müssen, ist pure Parteipolitik, die keine Rücksicht nimmt auf das Ansehen und das Wohlergehen der Stadt!
Ebenso falsch ist es, den Eindruck zu erwecken, in anderen Ländern könnte man mit 24 Jahren Außenminister und 28 Bundeskanzler werden, in Radevormwald würde aber ein 27jähiriger nicht als Beigeordneter gewählt werden können! Hier werden ganz gezielt völlig unterschiedliche Anforderungsprofile vermischt! Außenminister und Bundeskanzler sind reine politische Ämter. Dafür gibt es kein Anforderungsprofil, außer der mehrheitlichen Zustimmung des Wahlgremiums. Das ist bei dem Ersten Beigeordneten völlig anders. Hier handelt es sich um eine Beamtenstelle, für deren Übernahme Fachkunde Voraussetzung ist! Mit den Worten der Gutachter gilt hier folgendes: „Der Rat als zuständiges Gemeindeorgan für die Wahl der kommunalen Wahlbeamten darf dementsprechend keinen Bewerber in das Amt eines Beigeordneten wählen, der zwar den politischen Erwartungen entspricht, die Eignungskriterien nach § 71 Abs. 3 GO NRW aber nicht erfüllt.“
Die Stellungnahme von Herrn Dr. Klicki, dass er weiterhin Unterstützung von Seiten der Verwaltungsmitarbeiter/innen und der Ratsmitglieder verspüre, macht uns sehr betroffen. Als Jurist müsste ihm klar sein, dass es sich nicht um einen Sympathiewettbewerb handelt. Leider war Herr Klicki schon in der Vergangenheit nicht gut beraten! Man kann nur hoffen, dass es in seinem Umfeld noch wohlmeinende Parteifreunde gibt, die ihn davor bewahren können, sein Ansehen – gerade als Jurist – weiter zu beschädigen!
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