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Straßenerschließungs- und Sanierungsbeiträge

Seit mehr als 10 Jahren sind wir der Auffassung, dass die Sanierungskosten von städtischen Straßen nicht von den Anliegern durch erneute Beiträge zu finanzieren sind, sondern dafür die Gemeinde zuständig ist! Seit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) wird der Wert einer vorhandenen Straße erfasst und beständig abgeschrieben. Damit stehen auch Mittel zur Sanierung der Straße grundsätzlich zur Verfügung. Leider werden diese Mittel für andere Zwecke eingesetzt! In anderen weiter lesen