Im Rahmen der Planung des sogenannten Innenstadtentwicklungskonzeptes 2 (InHK2) nimmt der geplante Kreisverkehrsplatz West an der „alten Post“ eine zentrale Rolle ein. Das Argument für diesen Kreisverkehr von Seiten des beauftragten Planungsbüros MWM, Aachen war der Hinweis, dass die Eingangsseite zur Innenstadt im Osten mit einem Kreisverkehr ausgestattet wäre also müsste es aus Gründen der Symmetrie auch im Westen einen „Marker“ in Form eines Kreisverkehres geben. Wir halten dieses Argument für zu dürftig als Rechtfertigung für die Aufwendung von rund 1 Million Steuergeldern! Aber das ist nun bei weitem nicht der einzige Grund, um den Kreisverkehrsplatz an dieser Stelle abzulehnen! Betrachten wir zunächst die
Stadtentwicklungspolitischen Aspekte
Wenn wir heute auf den Eingangsbereich der Innenstadt schauen, so zeigt sich eine klare Trennung der Funktionen. Wir haben sowohl westlich als auch östlich der Kreuzung im rechten Teil Einzelhandel mit deutlichem Angebot für Fußgänger und Radfahrer einschließlich der Ruhezone in Form der Insel mit Baum. Links davon liegt die „Durchgangsstraße“ für den schnell fließenden Verkehr. Der Eingangsbereich des Innenstadtrundlings wirkt schon optisch verkehrsberuhigt.
Der Kreisverkehrsplatz würde diese klare Strukturierung aufheben! Es entsteht ein überdimensionierter Platz, der die Fußgänger und Radfahrer an den Rand drängt. Dieser Platz steht damit auch im völligen Gegensatz zu der altbergischen Kleinstrurktur des Innenstadtrings und stellt damit in unseren Augen städtebaulich einen Fremdkörper dar. Der Kreisel allein misst 28,5 Meter. Betrachtet wir aber die Ausmaße zum Beispiel von dem sogenannten „Beipass“ in die Grabenstraße aus, so besitzt der Platz von hier in Richtung Park eine Ausdehnung von ca. 50 Metern. Kreisverkehrsplätze – insbesondere in dieser Dimension – sollten den Kreuzungsbereich mehrere vielbefahrener Straßen erleichtern. Wie das Bild aber deutlich veranschaulicht, liegt hier eine solche Situation gar nicht vor. Die Hauptverkehrsachse ist die Hohenfuhr-/Kaiserstraße. Auf diese münden zwei kleine Straßen aus dem Bereich des historischen Rundlings, die keinen Durchgangsverkehr aufweisen. Hizu kommt die Telegrafenstraße, die auch als Durchgangsstraße gesehen werden kann.
Welche Veränderungen der geplante Platz im Detail auslöst, wollen wir nun an Hand von einigen Bilder und Grafiken veranschaulichen!
Betrachten wir zunächst die Seite, die auch in der obigen Abbildung zu sehen ist, also den Kreuzungsbereich Grabenstraße-Kaiserstraße. Unsere Grafik ist ein vergrößerter Ausschnitt aus dem Planungsentwurf der Stadt. Die roten Kreuze darin (vom Planersteller gesetzt) markieren Objekte, die entfernt werden müssen. Wir haben diese Objekte nummeriert und diese Nummern in die Fotos der gegenwärtigen Situation eingefügt. Mit gelb haben wir Objekte nachgezeichnet, die in der Planungskarte enthalten sind, aber aufgrund der Farbwahl nicht gut zu sehen sind.
Die heutige Ruheinsel (6), gelb umrandet, liegt nun in dem sogenannten „Beipass“ zur Grabenstraße. Diese Insel, einschließlich des Baumes, muss entfernt werden. Aber auch der Baum (7), der in der Abb. 2 im Vordergrund steht, wird gefällt, weil er dann vermutlich auf dem Radweg steht. Dazwischen liegt heute ein Parkstreifen, mit zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen. Der Plan lässt das nicht genau erkennen, es ist aber vermutlich so, dass mindestens an dieser Stelle diese beiden Parkbuchten entfallen werden. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass auch westlich des Baumes (7) weitere Parkbuchten geopfert werden müssen!
Verkehrspolitisch ist dieser Bereich besonders kritisch zu betrachten. Dazu kommen wir aber noch später.
Wechseln wir daher zunächst auf die gegenüberliegende Seite des Kreisverkehrsplatzes, hier sind die Eingriffe deutlich dramatischer! Hierzu stellen wir Ihnen die Planung und die heutige Situation im Überblick gegenüber.
Der im Vordergrund in der Abb. 6 zu sehende Grünstreifen entfällt. Ebenso liegt der angrenzende Fußgängerweg im Bereich des Kreisels. Die Bäume (1a), (2), und (3) müssen gefällt werden. Außerdem muss der neue Lichtmast (1b) und der Strommast (4) verlegt werden. Auch die Bankanlage (BA1) ist betroffen und muss entfernt oder versetzt werden. Der Baum mit dem Zwillingsstamm (ZB), am Rande des Bildes, liegt auf der Grenze der Ausbaufläche. Er muss nicht unbedingt gefällt werden, ob er allerdings die Umbaumaßnahmen überlebt, weil der Wurzelbereich im Rahmen des Umbaus betroffen sein wird, darf angezweifelt werden. Das Gleiche gilt für den Nadelbaum der hinter dem Papierkorb steht. Nach Planung darf er stehen bleiben, die Überlebenschancen sind aber ungewiss!
Ebenso interessant sind die Eingriffe auf Seiten der Telegrafenstraße.
Die heutige Ecke der Stützmauer befindet sich zukünftig in der Mitte der Fahrbahn des Kreisels. In der Abb. 5 haben wir die Stützmauer gelb eingezeichnet. Sie war auch in dem, von der Verwaltung vorgelegten, Plan eingezeichnet, wurde aber erst bei entsprechender Vergrößerung sichtbar. Diese eingezeichnete Lage haben wir dann nur gelb nachgezogen, damit das Objekt deutlicher sichtbar wird. Ebenso bedeutsam ist, dass am Messpunkt (MP) [siehe Abb.: 5, 8 und 9] das Gelände des Parks 61 cm über dem Niveau des derzeitigen
Bürgersteigs und damit ca. 75 cm über dem Straßenniveau liegt. Das hat zur Folge, dass das ehemalige Friedhofsgelände etwa auf einer Fläche von 6 Metern Breite und einer Länge von ca. 18 Metern um 75 cm abgebaggert werden muss. Hinzu zu rechnen ist dann noch der Straßenaufbau. Der Eingriff in die Parkfläche wird also dazu führen, dass es einen Erdaushub von deutlich mehr als 1m geben muss! Ob dabei auch ehemalige Gräber betroffen sein werden können wir nicht sagen!
Außerdem muss das höhere Parkniveau an anderer Stelle wieder abgefangen werden. Die Planungszeichnung der Verwaltung sagt darüber gar nichts. Sie lässt den Höhenunterschied
völlig unberücksichtigt. Dadurch erhält der Eingangsbereich des Parks einen völlig neuen Charakter! Weil in erheblichem Umfang auf einer Fläche von ca. 18m x 6m das Erdreich über einen Meter tief abgebaggert wird, stellt sich die Frage, in wieweit dabei das Wurzelwerk der bestehenden Bäume verletzt wird, so dass sie anschließend nur schwer überleben können.
Das Ausbauende liegt auf dieser Seite, etwa eine Autolänge nach dem heutigen Beginn der Parkbucht. Das führt dazu, dass an dieser Seite Parktfläche entfällt. Wieviel das genau sein wird, lässt sich aus den heutigen Planungsunterlagen nicht genau entnehmen.
Der Park – als ehemaliger Friedhof der lutherischen Kirche – ist vollständig im Eigentum der Kirchengemeinde aber langfristig an die Stadt verpachtet. Für die zukünftig als öffentlich in Anspruch genommene Straßen- und Gewegfläche ist diese Situation rechtlich sicherlich nicht haltbar. Das bedeutet, die Fläche müsste der Kirchengemeinde abgekauft werden. Ob dafür auf Seiten der Kirchengemeinde Bereitschaft dafür besteht und zu welchen Kosten das geschehen könnte, ist bislang nicht diskutiert worden.
Kommen wir nun zur Betrachtung der
Verkehrspolitischen Aspekte
Ein Kreisverkehrsplatz versucht den gefährlichen Begegnungsverkehr weitgehend zu unterbinden. Das gelingt von Natur aus aber nur zum Teil, weil bei der Einfahrt in den Kreisel auch eine Fahrzeugbegegnung stattfindet. Durch die Verschiebung der Kreisverkehrsfläche nach Norden in Richtung des Parc de Chateaubriant entsteht aber im Bereich von Graben-/Kaiserstraße eine erhebliche Gefahrenzone. In Wahrheit ist es ein „unechter“ Kreisel, weil nicht alle Straßen unmittelbar an die Kreisverkehrsfläche angebunden sind!
Die nebenstehende Grafik verdeutlich, in welchem Umfang es – trotz Kreisverkehrsplatz – zum Begegnungsverkehr kommt. Dabei sind die Fußgänger und Radfahrer auf der Kaiserstraße, die in Richtung Marktplatz unterwegs sind, besonders gefährdet, weil der kreuzende Verkehr sich aus ihrem Rücken annähert. Bei der Beratung im Rat am 24. Sept. 2019 hatten wir den Vorschlag eingebracht, durch die Einrichtung von Einbahnstraßen die Begegnungssituation zu entschärfen. Aber auch wenn die Mehrheit des Rates unserem Vorschlag gefolgt wäre, was sie nicht getan hat, wäre immer noch eine Verschlechterung der Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem gegenwärtig bestehenden Zustand eingetreten.
Unser Vertreter im Ausschuss für Kultur, Tourismus und Verkehr hat diese Problematik des Kreuzungsverkehrs in einem kleinen Video veranschaulicht.
Abschließend sei nur darauf hingewiesen, dass bei der Entwicklung des Innenstadtkonzeptes I davon ausgegangen wurde, dass die Hohenfuhrstraße nicht hinreichend als Innenstadtstraße von den Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Die beiden Kreisel im Osten und Westen führen tendenziell dazu, dass der Verkehr auf der Hohenfuhrstraße schneller wird und sich die Verkehrsfrequenz verstetigt. Beides unterstreicht nicht den Charakter der „Innenstadtstraße“ und führt auch dazu, dass der auf diese Straße einbiegende Verkehr es zunehmend schwerer hat.
Zusammenfassend müssen wir feststellen:
Aus städtebaulicher Sicht ist dieser Kreisverkehr an dieser Stelle ein Fremdkörper, der sich nicht in die Umgebung einfügt. Darüber hinaus entspricht ein solches Konzept nicht dem Zeitgeist, weil es den motorisierten Verkehr gegenüber Fußgänger und Radfahrern bevorzugt. Ökologisch ist es bedenklich, weil es das wenige Grün der Innenstadt deutlich beeinträchtigt. Außerdem entspannt es auch nicht die Verkehrssituation, sondern führt zu neuen Gefahrensituationen!
Deshalb wünscht sich die Alternative Liste Radevormwald, dass die Pläne zum Bau dieses Kreisverkehrsplatzes nicht weiter verfolgt werden!
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