Seit mehr als 10 Jahren sind wir der Auffassung, dass die Sanierungskosten von städtischen Straßen nicht von den Anliegern durch erneute Beiträge zu finanzieren sind, sondern dafür die Gemeinde zuständig ist!
Seit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) wird der Wert einer vorhandenen Straße erfasst und beständig abgeschrieben. Damit stehen auch Mittel zur Sanierung der Straße grundsätzlich zur Verfügung. Leider werden diese Mittel für andere Zwecke eingesetzt! In anderen Bundesländern wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung dieser Sanierungsbeiträge inzwischen vollständig abgeschafft! Und trotz der Unterschriftenaktion des Bundes der Steuerzahler konnte die Landesregierung (CDU/FDP) sich nicht dazu durchringen, die Zahlungsverpflichtung gänzlich abzuschaffen. Die vorgenommenen Änderungen lösen nicht das Problem, sondern „doktern“ nur an den Symtomen. Auch wir bestreiten nicht, dass sofern die Sanierungsbeiträge entfallen würden, den Städten finanzielle Mittel fehlen. Deshalb besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine Sanierung der Steuerverteilungssystematik zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Richtig gruselig wird es aber, wenn wir uns die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung der Straßenneubaukosten nach dem Bundesbaugesetz betrachten. Dass der Anlieger hier grundsätzlich mit 90% belastet wird ist zunächst noch unter Umständen verständlich. Was aber vollständig fehlt, ist eine Vorschrift, die beschreibt, bis wann ein Straßenneubau abzurechnen ist. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass in Städten historische Straßen, heißt Straßen die vor 1952 errichtet wurden und in der Vergangenheit keine Sanierung erfahren haben, als Straßenneubau dargestellt und abgerechnet werden.
In Radevormwald betraf das ab 2015 die Bahnstraße. Und wird nun für 2025 in der Dahlhauser Str. und der Kohlstraße geplant! Auch wenn die gesetzlichen Möglichkeiten derzeit noch bestehen, erwarten wir von einer bürgerfreundlichen Verwaltung, dass sie nicht versucht, historische Straßen als „Neuerrichtung“ darzustellen.
Durch den erhebliche Einsatz der AL ist es im Falle der Bahnstraße auch gelungen, dieses drohende Schicksal abzuwenden. Nicht zuletzt auch, weil der Bürgermeister Mans in dieser Sache eingesehen hat, dass die ursprünglich eingenommene Position der Verwaltung den Anliegern nicht zugemutet werden konnte, weil hier ja noch erschwerend hinzu kommt, dass diese Straße nur einseitig bebaut werden kann.
Damit sie einen kleinen Einblick in unser ständiges Bemühen um Kostendämpfung für die Anwohner nachvollziehen können, fügen wir hier noch ein paar Links zu Materialien an.
Antrag zur Sitzung des Bauausschusses im Feb. 2015
Pressebericht zu dieser Sitzung
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