In den letzten Wochen erreichten uns häufiger Anfragen, weil die BürgerInnen wissen wollten, warum die Stadt einen Eigenbetrieb für das städtische Gebäudemanagement gegründet hat.
In diesem Zusammenhang sind zwei Begriffe wichtig: Schulpauschale und stille Reserven.
Was sind stille Reserven?
Von stillen Reserven spricht man, wenn der geschätzte Zeitwert von Sachanlagen höher ist, als der in der Buchhaltung festgehaltene Buchwert. Das trifft vor allem auf Immobilien zu, weil diese i.d.R. im Laufe der Zeit teurer werden, der Preisanstieg aber nicht gebucht werden darf, sondern im Gegenteil die Buchwerte regelmäßig – wenn auch mit niedrigen Beträgen zwischen 1% und 2% – abgeschrieben werden. Dass der Wertzuwachs in der Buchführung nicht erfasst werden darf, hat einen guten Grund, weil verhindert werden soll, dass die Buchhaltung zum Spekulationsobjekt wird. Der Zeitwert kann immer nur geschätzt werden. Zum Wesen der stillen Reserven gehört folglich, dass dieses „vermutete“ Vermögen nur realisiert werden kann, wenn die Wertgegenstände (Immobilien) verkauft werden. Erst dann zeigt sich der tatsächliche Wert.
Die Stadt gründet nun einen Eigenbetrieb, der der Eigentümer aller städtischen Gebäude wird. Unter einem Eigenbetrieb versteht man ein unternehmensähnliches Gebilde, das zu 100% der Stadt gehört aber über keine eigene Rechtsform (GmbH, KG etc.) verfügt und nicht Teil der engeren Haushaltswirtschaft der Stadt ist.
Aus dem Vermögen des städtischen Haushalts werden die Buchwerte aller städtischen Gebäude ausgebucht und dem Vermögen des Eigenbetriebes wieder gutgeschrieben. Dabei wird aber in unserem Fall dem Eigenbetrieb ein höheren Betrag zugeschrieben, als er aus dem Haushalt abgeflossen ist. Das stellt also eine „Auflösung“ von stillen Reserven dar, die aber eigentlich nur im Zuge eines Verkaufs an fremde Dritte wirklich realisiert würde. Das betreuende Wirtschaftsberatungsunternehmen besteht darauf, dass es sich hier um keinen Verkauf, sondern um einen Tausch handelt. So muss man das auch sehen. Denn sollte der städtische Haushalt die Gebäude zum höheren Zeitwert an den Eigenbetrieb verkaufen, entstünde kein Mehrwert. Den größeren Erlösen im Haushalt stünden höhere Belastungen im Eigenbetrieb gegenüber, folglich ein „Nullsummenspiel“. Wenn dann noch die fällige Grunderwerbsteuer berücksichtigt wird, ist die Kommune am Ende ärmer und nicht reicher. Nur Kennzeichen des Tausches ist es eigentlich, dass die getauschten Güter wertgleich sind.
In dem man die Transaktion als „Tausch“ deklariert, ist die Stadt insgesamt „reicher“ geworden und die aufgelösten stillen Reserven fließen in sogenannte Rücklagen. Mit diesen Rücklagen können die Haushaltsdefizite in den kommenden Jahren ausgeglichen werden und verlängern so die Zeit, bis die Stadt wieder unter haushalterische Aufsicht des Landes gestellt wird. Rücklagen speisen sich aber in der Regel aus nicht ausgeschütteten Gewinnen, ihnen stehen also reale Vermögenswerte gegenüber. Unseren Rücklagen stehen aber nur hochgerechnete Gebäudewerte gegenüber, die auch nie realisiert werden, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Stadt diese Gebäude wirklich verkauft! Es handelt sich also um eine klassische Luftbuchung!
Es lebe die kreative Buchführung!

Auch wenn der erste Beigeordnete und der Bürgermeister ihre Erläuterungen bei Vorstellung des Projektes genau auf diesen Effekt abstellten (BM 24.06.2026), wagen wir die Behauptung, dass es sich hierbei um einen willkommenen Nebeneffekt handelt. Der Kern der Motivation zu dieser „Neugründung“ ist die Landesförderung in der Bildungspolitik. Anders als beim sogenannten Bau des „Wohnzimmers“, also der Rathauserweiterung, bekommt die Stadt für den Bau der neuen Schulen keine direkte Förderung. Stattdessen erhält die Stadt jährlich einen festen Unterstützungsbetrag für jeden Schüler, der eine Radevormwalder Schule besucht. Damit versucht das Land, die Gemeinden bei der Finanzierung der laufenden Sachkosten der Bildung zu unterstützen. Zu diesen laufenden Kosten zählen ökonomisch betrachtet auch die Abschreibungen für die Schulgebäude. Das Land erlaubt es aber nicht, die Schulpauschale für die Abschreibungen der Schulpauschale einzusetzen. Das ist aus der Sicht vieler kommunaler Kämmerer eher ärgerlich. Bevor wir dieses Problem auflösen können, müssen wir uns kurz mit der Begriff der Abschreibungen beschäftigen.
Was sind Abschreibungen?
Abschreibungen haben zwei Begründungen:
- Sie erfassen den Wertverlust eines Sachgutes, das durch seine Nutzung im Laufe der Jahre entsteht.
- Sie verteilen die Ausgaben, die beim Kauf oder der Herstellung des Sachgutes entstanden sind auf die Jahre der Nutzung. Wenn man nicht so verfahren würde, würden die Kosten im Jahr der Anschaffung extrem hoch sein und würden in den darauffolgenden Jahren wieder stark sinken. Gleiches würde dann auch für die Preise eines solchen Unternehmens gelten, d.h. die so bepreisten Produkte könnten dem Wettbewerb am Markt im Jahr der Investition nicht bestehen.
Abschreibungen stellen zwar Kosten dar, verbrauchen aber keine Geldmittel (Liquidität), weil die Herstellung/Anschaffung ja schon bezahlt ist.1)
Und genau darum lässt das Land die Finanzierung über die Schulpauschale nicht zu. Wenn eine Gemeinde die Schulpauschale für die Abschreibungen verwenden könnte, würde folgendes geschehen. Auf dem Papier wird die Schulpauschale sachgerecht für Bildung eingesetzt, weil die Gemeinde aber für die Abschreibung keine Geldmittel zur Verfügung stellen muss, kann sie das Landesgeld jetzt für jeden beliebigen Zweck – auch außerhalb des Bildungssektors – einsetzen. Diese Fremdnutzung möchte das Land verhindern!
Welche Wirkung besitzt der Eigenbetrieb Gebäudemanagement?

Der Eigenbetrieb Gebäudemanagement als Eigentümer der Gebäude fordert für alle städtischen Gebäude – nicht nur für die Schulen – Mietzahlungen vom städtischen Haushalt. Diese Mieteinnahmen müssen so hoch sein, dass alle Kosten gedeckt werden, darunter befinden sich dann auch die Abschreibungen für die Gebäude. Für die Mietausgaben des städtischen Haushaltes in Bezug auf alle Schulgebäude gilt nun, dass die Schulpauschale für diese Mietausgaben eingesetzt werden darf. Und damit tritt genau der Effekt ein, den das Land eigentlich verhindern wollte. Mit der Schulpauschale werden die Abschreibungen verrechnet, also sammeln sich in dem Eigenbetrieb Gebäudemanagement viele liquide Mittel an, die von diesem „Eigenbetrieb“ frei eingesetzt werden können! Zum Beispiel auch für das völlig unausgereifte Projekt einer Padel-Halle im Wülfinggelände. 2)
Was bedeutet das für die Radevormwalder Bildungslandschaft?
Es ist ja nicht so, dass die Schulpauschale so üppig bemessen ist, dass in der Vergangenheit verzweifelt nach Ausgabenpositionen gesucht werden musste oder gar Teile der Zuwendungen wegen der nicht vorhandenen Verwendungsmöglichkeit zurückgegeben wurden. Wenn bedacht wird, dass die Erstausstattungsfinanzierung in Sachen digitaler Medien zu nicht geringen Teilen vom Bund bezahlt wurde und Tablett-Computer nicht wie Tafeln 40 Jahre und mehr eingesetzt werden können, verlangt allein die Ersatzbeschaffung der Geräte erhebliche Mittel, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht jedes mal aus Bundeshaushalt kommen werden.

Soweit wir das verfolgt haben, hat niemand danach gefragt, im welchen Umfang die Mietzahlungen die Schulpauschale „auffressen“ wird. Vermutlich deckt die Schulpauschale nicht einmal alle Mietzahlungen, die für die Schulen fällig werden. Das bedeutet, die laufenden Sachausgaben für Bildung müssen vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass in den kommenden Jahren regelmäßig das Lied von den fehlenden Mitteln angestimmt werden wird. Bildung ist etwas für Sonntagsreden, in denen man gerne die Bedeutung und Wichtigkeit betont, in den Augen des Kämmerers gehören sie aber wohl offensichtlich in die Kategorie „Gedöns“, wie es Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder gerne nannte (Ausgaben für Kinder, Jugendliche, Familie).
Warum gerade jetzt?
Seit 2007 wird die „doppelte Buchführung“ auch in der öffentlichen Verwaltung angewendet. Früher wurden nur Einnahmen und Ausgaben betrachtet. Vermögen und die Finanzierungsquellen des Vermögens wurden nicht erfasst. Aber seit 2007 muss das Vermögen erfasst und demzufolge auch abgeschrieben werden. Deshalb ist auch die Frage berechtigt, warum hat die Stadt nicht gleich einen Eigenbetrieb für die Gebäudeverwaltung gegründet hat. Die Radevormwalder Schulgebäude stammen in der Mehrzahl aus den 60ger und 70ger Jahren. Aus heutiger Sicht waren die Herstellungskosten damals sehr niedrig. Wie sehr 2007 mit dem Zeitwert „gespielt“ wurde, können wir nicht sagen, aber die Abschreibungen auf die Schulgebäude stellten keinen nennenswerten Posten mehr dar. Deshalb lohnte sich der Aufwand der Ausgliederung kaum. Das wird nun mit dem Bau des Bildungshauses am Kreuz (Grundschule und Kindertagesstätte) anders. Mit ganz viel Glück werden wir mit einem Herstellungswert von 35 Mio. € auskommen. Das bedeutet, bei einer geschätzten Nutzungs-(Abschreibungs-)dauer von 50 Jahren fallen 700.000 € jährliche Abschreibungen (Kosten) an. Das ist i.d.R. schon etwas mehr, als derzeit als jährliche Schulpauschale der Stadt zugeht. Und damit ist der Anreiz gegeben, dieses Geld zwar rechtlich für Bildung zu verwenden, wirtschaftlich aber

auch in anderen Bereichen zu nutzen. Zu diesen „Tricksereien“ hat sich nicht nur der Radevormwalder Kämmerer verführen lassen, sondern leider wird dieses „Modell“ in vielen Kommunen angewendet!
Fazit
Die Errichtung dieses Eigenbetriebes führt zu einer buchhalterischen Vermögensvermehrung, die wirtschaftlich aber substanzlos ist. Die Schulpauschale kann jetzt formal rechtlich korrekt für die Abschreibungen eingesetzt werden, während wirtschaftlich die liquiden Mittel der Schulpauschale auch in völlig andere Bereiche fließen können.
Ob das das Lob, das der Bürgermeister Dejan Vujinovic dem ersten Beigeordneten Simon Woywod für diese Neugründung ausgesprochen hat (BM 05.08.2026), gerechtfertigt ist, überlassen wir ihrem Urteil. Vielleicht hat aber der Bürgermeister auch gar nicht gewusst, was er da lobte.
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1) In einem Unternehmen, dessen Erlöse mindestens alle Kosten decken, dienen dann die „freien liquiden Mittel“ aus der Abschreibung zur Finanzierung der Ersatzinvestitionen. In vielen Kommunen ist der Finanzspielraum so eng, dass das Problem der Ersatzinvestitionen schlicht ausgeblendet wird. Deshalb ist die Infrastruktur heute in einem so maroden Zustand!
2) Nach jetzigem Unterlagen soll der Rat den Umbau in Auftrag geben, obwohl kein Nutzungskonzept und erst recht kein Trägerkonzept besteht. Ebenso fehlt auch ein Gutachten das die Lärmentwicklung durch diese Art der Nutzung untersucht und damit die Auswirkungen auf die übrigen Nutzer!
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